Gerichtliche Gutachten

In vielen Streifällen die vor Gericht ausgetragen werden ist spezielles Expertenwissen notwendig, über dass die Richter nicht immer verfügen können.

 

Um Entscheidungen treffen zu können, ziehen Sie deshalb öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hinzu, und deligieren damit die Beantwortung der Beweisfragen oder der Sachverhalte an den Experten.

Dieser unterstützt mit seinem Gutachten dabei den Entscheidungsprozess des Richters oder der Richterin

 

Dem Sachverständigenbeweis kommt die Bedeutung eines besonderen Beweismittels zu, deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, welchen Sachverständigen das Gericht zur Gutachtenerstellung auswählt.

 

Jeder ö. b. v. Sachverständige wird für ein Bestellungsgebiet bestellt, so dass er  nur in dem Bereich tätig sein kann, in dem er auch ausgewisener Fachmann ist.

 

Hier finden Sie uns

Sachverständigen-& Ingenieurbüro

Dr.-Ing. Carsten Ludowig

Hermannstal 1 c

30926 Seelze

Für Fragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer: 05137-124990

 

Nutzen Sie auch gerne direkt unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Dr.-Ing. Carsten Ludowig