Das Privatgutachten dient der:
Stellen Sie sich bitte folgendes Szenario vor:
Sie beauftragen ein Unternehmen mit der Umgestaltung Ihres Gartens. Zu dem vereinbarten Leistungsumfang gehört auch der Neubau einer Terrasse, die mit hochwertigen Natursteinen belegt werden soll.
Während der Bauphase stellen Sie fest, dass die Kanten der Terrassenplatten auf unterschiedlichen Höhen aufeinandertreffen und sich nach Regenschauern Pfützen auf dem fertiggestellten Terrassenteil bilden.
Auf Nachfrage bei Ihrem Landschaftsgärtner wird Ihnen erklärt, dass es sich bei den Terrassenplatten um Naturstein handelt, den man nicht anders verlegen könne. Die Pfützen auf der Terrassenfläche wären neben den nicht höhengleichen Plattenkanten ebenfalls der Charakter einer Natursteinfläche.
Und überhaupt, wenn man es glatt haben will hätte man doch besser Betonplatten bestellen sollen.
Sie haben sich das eigentlich anders vorgestellt und sind verunsichert. Sie stellen sich die Frage ob die Antwort nicht ggf. lediglich nur den Wunschgedanken des Unternehmers beschreibt.
Wem können Sie jetzt, auf der Suche nach der Warheit, den Sachverhalt schildern und von wem erhalten Sie eine unabhängige, sachlich fundierte Auskunft ?
Richtig! hier kann ein Privatgutachten/Parteigutachten durch Ihren öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen helfen, Klarheit und Sicherheit zu schaffen.